LEISTUNG
Kontakt AufnehmenWissen Sie, wie viel Ihre Immobile wert ist?
Lassen Sie ihr Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Immobiliensachverständigen auf Grundlage des § 194 BauBG erstellen.
§ 194 BauGB
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Auf dieser Grundlage erstelle ich Ihnen als zertifizierter Immobiliengutachter fundierte sowie nachvollziehbare und unabhängige Immobiliengutachten, welche zu allen gängigen Anlässen genutzt werden können. Der Anspruch als auch die Wünsche des Kunden stehen hierbei im Mittelpunkt meines Handelns.
Als zertifizierter Immobiliengutachter bewerte ich für Sie folgende Objekte:
- unbebaute Grundstücke
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Gewerbeimmobilien
- Erbbaugrundstücke und Erbbaurechte
Darüber hinaus bewerte ich Rechte und Belastungen an Immobilien
- Wohnrechte
- Nießbrauchsrechte
- Leitungsrechte
- Wegerechte
- Überbau
- Reallasten
- Dgl.
Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Oder wollen Sie einfach nur interne Interessen klären?
Oftmals genügt hierfür eine Marktpreiseinschätzung durch einen Immobiliengutachter. Bei der Marktpreiseinschätzung wird auf umfangreiche textliche Erklärungen verzichtet und sich auf das wesentliche, die Marktpreisfindung, konzentriert.
Eine Marktpreiseinschätzung kann ich Ihnen preiswerter als ein Verkehrswertgutachten anbieten. Gerne berate ich sie hierzu ausführlich in einem persönlichen Gespräch
Sollten Sie mir den Auftrag erteilen, Ihre Immobilie zu bewerten, so benötige ich folgende Unterlagen:
- aktueller Grundbuchauszug
- Baupläne (Grundrisse)
- Baubeschreibung
- Kataster- bzw. Lageplan
- Mietverträge (im Falle, dass Ihre Immobilie vermietet ist)
- Zusätzliche Informationen bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Wohngeldabrechnung, aktueller Wirtschaftsplan sowie das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung
Fehlen Ihnen Unterlagen? Selbstverständlich unterstütze ich Sie gerne bei der Besorgung.